lalalala

Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass es einer muslimischen Erzieherin erlaubt ist, auch am Arbeitsplatz ein Kopftuch zu tragen.

Eine muslimische Erzieherin darf in einer kommunalenKita grundsätzlich ein Kopftuch tragen. Allein vom Tragen des religiösen Kleidungsstücks gehe noch kein unzulässiger werbender oder missionierender Effekt aus, erklärte das Bundesverfassungsgericht in einem am Montag veröffentlichten Beschluss.

 

– Zum Artikel –