Ob im Burkini oder Bikini: Schwimmunterricht sei so wichtig, dass die Religionsfreiheit eingeschränkt werden kann, entschied der Europäische Menschengerichtshof.
Schulen dürfen junge muslimische Mädchen zum Schwimmunterricht gemeinsam mit Jungen verpflichten. Wie der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg entschied, schränkt die Teilnahmepflicht zwar die Religionsfreiheit ein, das staatliche Interesse einer sozialen Integration durch den gemeinsamen Unterricht rechtfertige die Entscheidung aber.