Der Bundesrat hält die NPD für eine demokratiefeindliche Partei. Doch will – und vor allem kann – sie auch die Grundordnung in Deutschland beseitigen?
Worum geht es in dem Verfahren?
Es geht um den Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz, das schärfste Schwert der wehrhaften Demokratie: das Verbot einer politischen Partei. Der Bundesrat hat im Dezember 2012 beschlossen, einen Verbotsantrag gegen die NPD zu stellen – nach einigem Zögern.